Neugeborenen-Hörscreening
Liebe Eltern, die Geburt Ihres Kindes liegt gerade hinter Ihnen. Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene oder um den Geburtszeitpunkt auftretende Erkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind, wie zum Beispiel Hörstörungen. Bleibende Hörstörungen treten bei etwa 2 von 1000 Neugeborenen auf. Diese Störungen müssen schnell behandelt werden, da sie die Entwicklung des Kindes sonst erheblich beeinträchtigen können. Um solche Hörstörungen zu erkennen, bieten wir als eine der wenigen zertifizierten Praxen das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening an. Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, auf die jedes Neugeborene Anspruch hat.